Nur so für Grobmotoriker: Die Randgeschichte mit dem vom Arzt empfohlenen Fahrrad hatte natürlich den Hintergrund, den freien Willen eines jeden Menschen darzustellen. Entgegen jeder medizinischen Vernunft darf sich der Patient eben auch anders entscheiden. Dieser Freie Wille ist von der Menschenwürde in Art. 1 GG gedeckt. D.h. auch ein Täter muss sich entscheiden dürfen, sich zu belasten oder zu schweigen. Das ist ein wichtiger Aspekt des Folterverbots.
Man Rüdiger, echt ey...