Maxim Issajew schrieb am 03.01.2021 19:10:
Wenn sich herausstellt, dass Sie in grandioser Selbstüberschätzung den falschen gefoltert haben, dann dürfen selbstverständlich auch Sie gefoltert werden
Du hast unpräzise gelesen. Selbstverständlich darf weder der (mutmassliche) Kindesentführer noch ich gefoltert werden. Das habe ich doch geschrieben. Dass ich mich über das Verbot möglicherweise hinwegsetzen würde, wenn ich persönlich betroffen wäre, und die sich daraus ergebenden Konsequenzen zu tragen bereit wäre (in der Regel eben eine Strafe - oder wie Du sagst vielleicht jemand, der mir meine Gewalt mit Gewalt vergelten will), heisst nicht, dass das Verbot nicht weiter bestehen würde.
Es gibt Fälle, in denen man sich über Recht und Gesetz hinwegsetzt, weil man es aus irgendeinem Grunde für gerechtfertigt hält. Das setzt Recht und Gesetz aber nicht ausser Kraft. Und dass es Einzelfälle gibt, in denen jemand nachvollziehbar Recht und Gesetz missachtet heisst auch immer noch nicht, dass dieses Recht und Gesetz falsch wäre.
Jetzt verstanden?
So als ausgleichende Gerechtigkeit. Und da Sie ja einen vollkommen Unschuldigen heimtückisch und grausam gequält haben, steht dessen Famile frei, auch ein Familienmitglied von Ihnen zu foltern. Ihre Tochter beispielsweise.
Weder mir noch jemand anderem steht es frei, jemanden zu foltern.
Bitte zuerst lesen, dann verstehen, dann kommentieren. Danke!