Maxim Issajew schrieb am 03.01.2021 19:41:
Ich habe gelesen, und ich habe verstanden, dass Sie ganz persönlich die Folter für moralisch gerechtfertigt und geboten halten.
Dann musst Du vermutlich noch einmal lesen, denn ganz offensichtlich hast Du es beim ersten Mal falsch gelesen.
Ich habe lediglich versucht Ihnen klarzumachen, dass das Anrecht auf Folter, dass Sie so ganz selbstvertsänflich für sich beanspruchen
Ich habe nirgends ein Anrecht auf Folter für mich beansprucht. Bitte suche das Zitat heraus, das Dich zu diesem irrigen Schluss geführt hat, und falls Du es beim zweiten Lesen immer noch nicht verstehst, dann frage mich doch, wie es gemeint war.