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  • /Rak

mehr als 1000 Beiträge seit 26.10.2001

Re: Gegenbeispiel gefällig?

kid1212 schrieb am 04.01.2021 11:38:

Stell dir vor, da sitzt einer vor dir und sagt dir, er hätte dein Kind lebendig in einem Grab verbuddelt und es hat nur noch für 10 Stunden Luft. Er grinst dich dabei an und will einfach nur Geld?

Ist das keine Folter?

(...)

Nein, das ist keine Folter.

Das ist in diesem Fall schlicht ein erpresserischer Menschenraub. Dafür gibt es in Deutschland nicht unter 5 Jahre und bis zu 15 Jahre Haft. Sollte das Opfer dabei auch nur leichtfertig zu Tode kommen, dann kann der Täter dafür auch eine lebelnslange Freiheitsstrafe bekommen, wie beim Mord.

Sollte aber hier ein angegrinster Ermittler auf die Idee kommen den Täter zu foltern, also ihm seelische oder körperliche Schmerzen oder Leiden zuzufügen um eine Aussage oder gar ein Geständnis zu erreichen, dann riskiert der Emittler hier nicht unter 1 Jahr und bis zu zehn Jahre in Haft. Womit er auch automatisch kein Beamter mehr ist. Und sollte der Ermittler eine Tat begehen, die zu dauerhaften, schweren Folgeschäden beim gefolterten führt, dann riskiert der Beamte hier zwischen 5 und 15 Jahre Haft. Sollte der gefolterte versterben, dann riskiert der Beamte eine Haftstrafe zwischen 10 und 20 Jahren - oder auch mal eine lebenslange Haftstrafe.

==> Foltern um einen entführten Menschen frei zu bekommen wird nach StGB mindestens ebenso schwer bestraft wie die Entführung selbst. Und das mit gutem Grund, die haben da bisschen was aus den letzten beiden Diktaturen auf deutschem Boden gelernt.

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