Denkbar schlechtes Beispiel. Im Fall Klein hat der Rechtsstaat so ziemlich alles aufgeboten, was ihm zur Verfügung stand. Es gab einen parlamentarischen Untersuchungsausschuss, ein Untersuchungsverfahren beim Generalbundesanwalt und, wenn ich mich Recht erinnere, auch ein Klageerzeugungsverfahren.
Man mag mit dem Ergebnis nicht zufrieden sein, aber der Rechtsstaat hat hier schon ganz gut funktioniert.