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  • Artikel20Grundge

mehr als 1000 Beiträge seit 24.09.2009

Warum ist Klein nicht in den Knast gewandert? Gab es ein Gerichtsverfahren ...

... gegen ihn?

Die Generalbundesanwaltschaft (GBA), die wegen des Verdachts auf ein Kriegsverbrechen ein Ermittlungsverfahren gegen Klein und Hauptfeldwebel W. eingeleitet hatte, stellte die Ermittlungen am 16. April 2010 nach § 170 Abs. 2 Satz 1 StPO ein[23], da weder die Vorschriften des Völkerstrafgesetzbuches noch die Bestimmungen des Strafgesetzbuches erfüllt seien. Oberst Klein sei „sich der Verpflichtung bewusst“ gewesen, „zivile Opfer soweit irgend möglich zu vermeiden“, und habe „hierbei keine ihm gebotene und praktikable Aufklärung unterlassen.“

Die Generalbundesanwaltschaft ist übrigens weisungsgebunden und hat noch nie ein Gerichtsverfahren gegen Regierungsmitglieder oder ehemalige Regierungsmitglieder eingeleitet. - Schon die mindest Anforderung an unabhäniger Justiz ist in Deutschland garnicht gegeben.

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