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  • Herbert Bader

992 Beiträge seit 03.09.2008

Re: Waterboarding? Geht's noch ...

fkuba schrieb am 05.01.2021 07:30:

Herbert Bader schrieb am 05.01.2021 01:25:

... vorsintflutlicher?

Ich dachte, es gibt längst Psychopharmaka, nach deren Genuss der Befragte singt wie ein Zeiserl und nicht die geringsten physischen Schmerzen verspürt.

Und falls nicht, oder wenn auch gegen die Verabreichung solcher Mittel juristische Bedenken getragen werden, dann gehts auch heute schon noch weniger invasiv:

Mit einem Hirnscanner, der die groben Reaktionen auswertet, während man dem Befragten Sinnesreize verabreicht (z.B. Film vorführt). Im geschilderten Fall wäre das dann wie beim Verstecken-Spielen – nur dass eben nicht der Befragte, sondern der Scanner antwortet: kalt, noch kälter, wärmer, noch wärmer, wieder kälter, wieder wärmer, ganz warm, heiß usw.

Waterboarding ist eben eine Methode, die sich schnell und mit relativ geringem Aufwand (gefüllte Wasserflasche und ein Tuch) realisieren lässt. Insofern hat es durchaus seine "Daseinsberechtigungen".

Das ist IMO nicht der springende Punkt. Sondern:

Für eine publikumswirksame Darstellung von "Folter" in einer TV-Schmonzette muss es schon eine Methode sein, die die Spiegelneuronen der Zuschauer kräftig reizt; sprich: "eine besonders schmerzhaft und anschauliche" (und der "Schauspieler" braucht auch eine Herausforderung, um sich beweisen zu können).

Die Frage, die ich mit meinen Post aufwerfe, ist die,
wo eigentlich "Folter" anfängt, ob Folter ohne körperliche Pein auch als "Folter" wahrgenommen wird. Ich bin einen Großteil der Diskussion hier durchgegangen und habe diese Frage nur sehr marginal – oder IMO auch schlicht falsch – behandelt gefunden.

Hier gibt es einen (fast) einhelligen Konsens, dass Folter zurecht verboten ist und unter gar keinen Umständen zum Einsatz kommen darf. Aber dieser Konsens fußt auf dem verengten Eindruck der Folter, den der erwähnte TV-Film und der Artikel vermitteln.
Interessant aber wäre die Beurteilung der Folter erst dann, wenn keine emotionelle Empathie beim Zuschauer angesprochen wird. Im juristischen Sinn (ich bin kein Jurist, ich gebe nur meine Interpretation von Laienartikel wieder) wird "Folter" aber sehr weit gefasst und ein anwesender Rechtsanwalt wird selbst diesen Rahmen noch versuchen zu erweitern. Damit wird dann selbst die Verabreichung von Alkohol, der ja bekanntlich die Zunge löst, zur "Folter", von Schlafentzug oder Androhung gesellschaftlicher Sanktionierung gar nicht zu reden.

So erscheint mir der TV-Film (ich habe ihn selbst nicht gesehen) als ein weiteres Beispiel des "Qualitätsfernsehens" dafür, juristische Problematiken verengt und verkürzt darzustellen.

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