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  • Franklin1157

mehr als 1000 Beiträge seit 02.03.2010

Schwache Story!

Der Kommissar hatte nix außer einem Bauchgefühl. Nicht ein kleinstes Beweisstück. Und dann geht er hin und stellt einen Antrag bei der Polizeipräsidentin auf Folter? Ey Leute, was hat das mit dem wirklichen Leben zu tun? So was kann man nicht "beantragen", weil es das nicht gibt im deutschen Rechtsstaat, wobei, wer weiß was noch alles so kommt.
Die wahre Geschichte, die hier auch begleitend erwähnt wurde, sah doch etwas anders aus. Hier gab es einen dringenden Tatverdacht, was dem Täter einen Haftbefehl eingebracht hatte - nur weigerte sich der Täter das Versteck des Opfers preiszugeben, was eine konkrete Gefahr für dessen Leben darstellte. Das Erpressen eines Tatgeständnisses stand dabei nicht im Raum.
Der Beamte wurde verurteilt, aber es wurden die Umstände berücksichtigt.
Das Projekt war insgesamt ein schwacher Abklatsch. Die Diskussion über die Grenzen des geheiligten Zwecks aber wichtig, gerade auch in Bezug auf die Grundrechte in Zeiten der Corona- Krise.

Das Posting wurde vom Benutzer editiert (04.01.2021 01:31).

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