...handelt es sich höchstwahrscheinlich um eine Verlängerung der Genehmigung, da die zuständige Behörde mit der Prüfung des eigentlichen Verlängerungsantrags nicht rechtzeitig fertig geworden ist.
Lässt man stattdessen die Wirkstoffgenehmigung auslaufen, wird das antragstellende Unternehmen die EU bzw. die zuständige Behörde verklagen. Und auch nicht ganz zu Unrecht.
Und natürlich ist das ein Abwägen von wirtschaftlichen Interessen gegen Verbraucher- und Umweltrisiko. Aber man hat sich in der EU- auch bei anderen chemikalienrechtlichen Bereichen- gegen einen "market freeze" entschieden. Sprich: auch viele alte Pestizide konnten zunächst ohne abgeschlossene Prüfung weiter verwendet werden.
Gruss cronos