Also, ich war im Frühjahr Paient in der Charite wegen einer rheumatischen Erkrankung und wurde bereits dann (April !!!) auf die monoklonale Antikörpertherapie hingewiesen, da ich noch nicht geimpft war. Ich bin Privatpatient - Schande über den, der Schlechtes dabei denkt. Diese Therapie verhindert einen schweren Verlauf.
Dazu dieser Link:
https://www.aerzteblatt.de/archiv/222213/Monoklonale-Antikoerper-gegen-COVID-19-Potenzial-bisher-nicht-ausgeschoepft
Nebenwirkungen können allergische Reaktionen sein. Deswegen bleibt man nach der Infusion für eine Stunde unter Beobachtung. In meinem ganzen Bekanntenkreis hat noch kein Mensch davon gehört; es gab m.E. auch nur einen kleinen Artikel im Tagespiegel, sonst keine mediale Resonanz - ein absoluter Skandal!!! Erst jetzt wird darauf hingewiesen, dass einige Praxen und Krankenhäuser dafür bereit stehen, allerdings immer noch unter ferner liefen. Hier der Link aus dem Monat April:
https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/123334/Charite-eroeffnet-Ambulanz-fuer-COVID-19-Therapie-mit-monoklonalen-Antikoerpern
Und dies nun zu den Kosten. Sie belaufen sich auf EURO 450,- pro Anwendung. Tja ...
Hier der Text (vom 4. Mai !!!) und darunter der link:
Mit der Verordnung zur Vergütung der Anwendung von Arzneimitteln mit monoklonalen Antikörpern (MAKV) kann rückwirkend zum 1. Januar die GOP 88400 abgerechnet werden.
Vertragsärzt:innen, die die Anwendung der Arzneimittel mit monoklonalen Antikörpern für eine Patientin oder einen Patienten als indiziert erachten und die Therapie im Rahmen eines individuellen Heilversuchs verantworten möchte, können die Leistungen folgendermaßen abrechnen:
Die Abrechnung erfolgt über die Gebührenordnungsposition (GOP) 88400 „Leistungen im Zusammenhang mit der Anwendung von monoklonalen Antikörpern (Monoklonale-Antikörper-Verordnung – MAKV)“. Entsprechend der Vorgabe in der MAKV ist diese GOP mit 450 Euro bewertet.
https://www.kvberlin.de/fuer-praxen/aktuelles/praxis-news/detailansicht/pn210504-2
Das Posting wurde vom Benutzer editiert (14.12.2021 00:34).