Nach einer gewissen Tragezeit sollte eine Pause erfolgen. "Vorgaben für eine feste Tragezeitbegrenzung sind nicht zu empfehlen, sondern sollten für die konkrete Tätigkeit getroffen werden", schrieb der Ausschuss für Arbeitsmedizin beim Bundesarbeitsministerium im Dezember 2021.
Die zu empfehlende Tragezeit sei etwa abhängig von der Schwere der Tätigkeit oder der Umgebungstemperatur.
Diese Aussage widerspricht eindeutig dem Arbeitsschutzgesetz. (DGUV Regel 112-190 - Benutzung von Atemschutzgeräten, Stand November 2021)
Beim Einsatz von FFP2-Masken sind Tragepausen vorgeschrieben. Die Grundlage dafür bildet die DGUV Regel 112-190.
Eine FFP2-Maske ohne Ausatemventil darf nur 75 Minuten am Stück getragen werden. Danach ist eine Tragepause von mindestens 30 Minuten einzuhalten. Erlaubt ist das nur 3 Mal pro Schicht.
Des weiteren ist festgelegt, das der Maskengebrauch nur an zwei aufeinander folgenden Tagen und an maximal vier Tagen pro Woche erlaubt ist.
https://www.arbeitssicherheit.de/schriften/dokument/0:4988981,1.html
Das Posting wurde vom Benutzer editiert (08.04.2022 07:54).