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  • Mathematiker

mehr als 1000 Beiträge seit 22.02.2014

Niemand wird die Hütchenspielerei mitmachen

Die Schuldverschreibungen werden in vierzig gleichen Jahresraten getilgt. (…) Die Entschädigung wird nicht direkt durch Zahlung des Entschädigungsbetrages geleistet, sondern in Form von übertragbaren Schuldverschreibungen, also Bonds, in Höhe der Entschädigungssumme. Die Bonds werden von der Anstalt des öffentlichen Rechts über 40 Jahresraten abbezahlt.

So, so.
Das ist aber überhaupt nicht zulässig, denn selbstverständlich muss die Entschädigungssumme vorher festgelegt werden und auch selbstverständlich zum Zeitpunkt der Enteignung bzw. Vergesellschaftung dem Enteigneten sofort zur Verfügung gestellt werden.
So eine lustige Hütchenspielerei, bei der eine Zwangsentwertung durch Inflation und die lange Laufzeit entsteht wird, wird kein Gericht mitmachen.
Das ist schlicht und ergreifend auch eine unzulässige Benachteiligung der Eigentümer und auch nicht im Sinne des GG.
Wer 1971 einen Geldbetrag von (umgerechnet) 100 000 € hatte, der hat heute gerade einmal 28500 € in der Hand.

Ansonsten: Weder werden die DDR-Mieten die Instandhaltungskosten decken, noch für die Begleichung einer rechtssicheren Entschädigung geeignet sein.
Nein, da wird der Bürger aus BW auch in seine Tasche für das Drecksloch Berlin greifen dürfen.

Der Ländfinanzausgleich und seine Nachfolgeregelung waren einmal dafür gedacht gewesen, benachteiligten Regionen einen gewissen Ausgleich und damit auch eine Angleichung der Lebensverhältnisse zu gewähren.
Das die Nehmerländer das Geld einfach verprassen, war nie Teil des Konzepts.
Machen wir uns Mal nichts vor: Hätte man damals nicht die Bundeshauptstadt daraus gemacht, dann hätte man dem Laden dort schon längst das Wasser abgestellt.

Das Posting wurde vom Benutzer editiert (01.10.2021 16:57).

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