Das ist laut GG nicht zulässig es hat eine Entschädigung zum Marktpreis zu erfolgen, jedes dieser Konstrukte, welches sich nicht daran hält wird zerpflückt werden müssen.
Vollkommen richtig - aber das wollen die nicht hören.
Rechnen wir doch mal mit Marktpreis:
es sind rund 285.000 Wohnungen
Durchschnittsgrösse Wohnung Berlin etwas über 70 m²
Duchschnittskaufpreis Wohnung Berlin 4800 Euro/m²
Ergibt: 95.760.000.000 Euro
Ach komm wollen wir nicht so sein - nehmen wir die Durchschnittsbaukosten einer Sozialwohnung in Berlin, die liegen bei 2400 Euro/m²
Dann sind es ja nur noch 47.880.000.000 Euro
Ach ja
Bei einer Kaltmiete von 4,04 Euro/qm könnten zehn bis elf Milliarden für die Entschädigung aufgewandt werden,
Ich glaube die haben vergessen, dass auch enteignete Wohnungen verwaltet, renoviert, repariert werden und noch so manch andere laufende Kosten dazu kommen ;-)