Mathematiker schrieb am 01.10.2021 16:55:
Das ist schlicht und ergreifend auch eine unzulässige Benachteiligung der Eigentümer
Das kompensiert nur die unzulässige Bevorteilung der neuen Eigentümer bei der Privatisierung : "Wir verschenken die Almende" . Kohls Grab gehört eigentlich verwüstet.
und auch nicht im Sinne des GG.
GG: Besitz verpflichtet. Wird das nicht beachtet ...
MACC