Ansicht umschalten
Avatar von J. Heinrich
  • J. Heinrich

339 Beiträge seit 11.01.2015

Was an Fakten ergänzt werden muss -- um zu verstehen warum es geht

Bei Fragen des Völkerrechts sind sehr oft auch Details wichtig !

Details die man kennen muss und die man verstehen muss.

Diese Details zeigen dass:

1.) Das Budapester-Memorandum kein völkerrechtlich bindender Vertrag ist,
sondern eine multilaterale Erklärung und somit Selbstverpflichtungen.

2.) Die Ukraine nie Atomwaffen besessen hatte -- und auch deswegen nie Atomwaffen abgegeben hatte

3.) Russland zumindest formal darlegen kann nicht gegen die Selbstverpflichtung auf dem Memorandum zu verstoßen.

Die Chronologische Reihenfolge hilft dies zu verstehen.

1.) Bis 1990 war die UDSSR zwar de-facto wie ein Zentralstaat geführt und organisiert
aber laut ihrer eigenen Verfassung ein Staatenbund der SSRs wie der SSR Russland, SSR Ukraine etc.

Wichtig ist: Die Souveränitätsrecht lagen beim Bund (UDSSR) und NUR DER BUND (UDSSR) hatte Militär -- die (umgangssprachlich) "rote Armee".

Quellen: Verfassung der UDSSR

2.) Bis Ende 1991 wurde die UDSSR zwar de-facto aber nicht formal aufgelöst.

Genauer:

Es sind (bis auf einen) alle Staaten /SSRs aus der UDSSR ausgetreten -- solche Austritte aus der UDSSR hatte die Verfassung vorgesehen.

Wichtig: die SSR Russland ist NICHT aus der UDSSR ausgetreten !
==> Somit bestand die UDSSR weiter -- nur noch bestehend aus der SSR Russland.

Erst dann erfolgte die Gründung der "Russländischen Förderation" (das heutige Russland) als Nachfolge-Staat der UDSSR.

Somit ist das heute Russland der Nachfolge-Staat der UDSSR der alle Rechte, Pflichten und Schulden wie Besitz der UDSSR übernommen hat -- wie z.B. den UN-Sicherheitsrats-Sitz.

Quellen: Oliver Dürr "Die Inkorporation als Tatbestand der Staatensukzession", Dissertation, Drucker und Humbold, Berlin 1995

3. ) Dies bedeutet für Militär und Atomwaffen des Militärs:

==> Erstmal war nach 1991 alles formal Militär der (Ex)UDSSR bzw. der Russländischen Förderation.

==> Vor allem die Atomwaffen

Mit dem Paradox das der "Grund und Boden" von Kasernen etc. den "neuen" Staaten wie Ukraine und Kasastan gehöhrte und viele Soldaten Bürger dieser Staaten geworden waren.

Alle "Aufteilungen" des Militärs zwischen (Ex)UDSSR/Russland sind Absprachen und Vertragsregelungen wie die Streitkräfte unter den vormaligen SSRs aufzuteilen sind.

4.) Für die Atomwaffen in der Ukraine bedeutet dies:

==> Es waren russische Atomwaffen stationiert in der neu entstandene Ukraine.

Die Ukraine hatte weder Eigentum an Atomwaffen noch Besitzrechte sprich Verfühgungsgewalt/Kontrolle über diese Waffen.

Der "Atomkoffer" ging von Gortatschow (UDSSR) direkt an Jelzin (Russländische Förderation).

Alleine im Rahmen von GUS gab es vorläufige Vereinbarungen darüber das Stationierung, Einsatz und Schutz durch die Atomwaffen gemeinsam in der GUS (Ukraine eingeschlossen) beschlossen werden soll (vereinfacht gesprochen) -- bis eine Endgültige Regelung getroffen wird.

5.) Atomwaffensperrvertrag und Budapester Memorandum.

Das alle neuen GUS-Staaten dem Atomwaffensperrvertrag beitreten und alleine nur die (Ex)UDSSR/Russland Atomwaffen haben soll war die endgültige Lösung.

Wichtig sind auch hier die Details !

Die Ukraine etc. haben ZUERST vor dem Dez 1994 den Atomwaffensperr-Vertrag:

a.) Unterschrieben
b.) Ratifiziert

und zwar als Nicht-Atomwaffen-Staat --> somit erklärt keine Atomwaffen zu besitzten und zu versichern keine zu Beschaffen.

Erst dann wurde am 5. Dez 1994 das Budapester-Memurandum gezeichnet und noch am Selben Tag hat die Ukraine den Atomwaffensperr-Vertrag hinterlegt zusammen mit dem Memorandum.

Der Atomwaffensperrvertrag bedarf zum in-Kraft-Treten.

a.) zuerst der Unterschrift durch die Regierung
b.) der Ratifizierung durch das Parlament
c.) einer Vereinbarung zur Umsetzung mit anderen Staaten oder übernationalen Organisationen -- hier das Budapester Memorandum
d.) der Hinterlegung des Vertrages als letzten Schritt

Quellen: Budapester Memorandum und Angaben zu den Mitgliedsstaten des Atomwaffensperrvertrages bei der UN.

6.) Das Budapester Memorandum

a.) Es ist kein Vertrag -- völkerrechtliche Verträge müssen/sollen auch Vertag heissen nicht Memoradum oder Erklärung oder dergleichen
b.) Völkerrechtliche Verträge bedürfen der Ratifizierung -- was bei dem Memorandum weder erfolgt noch vorgesehen ist.
c.) Die USA bestätige das es sich nicht um einen Vertrag handelt.

Es gibt eine Enge Beziehung zur Ratifizierung und Hinterlegung des Atomwaffensperrvertages der Ukraine.

Denn das Memorandum vereinbart wie die Ukraine den Atomwaffensperrvertrag den Sie am 5. Dez bereits unterschieben und ratifiziert hatte auch umsetzen will.

Durch überprüfbare Entfernung aller (russichen) Atomwaffen vom Gebiet der Ukraine.

7.) Verstößt Russland gegen das Budapester Memoradum ?

Defacto sicher ja -- formal erst-mal nicht.

Warum ? ==> Weil das Budapester Memoradum explizit militärische Selbstverteidigung gegen die Ukraine auch den Garantiemächten Russland, USA etc. erlaubt.

Und genau darauf beruft sich Russland u.a. in dem jetzigen Krieg -- auf Kollektive Selbstverteidigung, angefordert von den als Eigenstaatlich druch Russland anerkannten "Republiken" mit denen ein gegenseitige Beistandabkommen vereinbart wurde.

P.S.: Defacto war bereits der Unterstützung des Staatsstreichs in der Ukraine 2014 ein Verstoß gegen das Memorandum -- nur durch die USA und den "Westen".

Quelle Budapester Memoradum Wortlaut

Fazit:

Mit Vereinfachungen, Weglassen und Halbwahrheiten wird viel "Kampanien-Jornalisums" betrieben.

Ein Blick auf die Details aber ist wichtig

Bewerten
- +
Ansicht umschalten