Allgemein wird unter einem Omnibusgesetz ein Gesetz verstanden, das mehrere Änderungsanliegen mit gemeinsamen Ziel - Passagieren gleich - einsammelt und zur Abstimmung bringt.
Die Genehmigung der Mittel für die Flutopferhilfe - und die Änderungen am Infektionsschutzgesetz - die zudem noch weit in andere Rechtsgebiete eingreifen - kann man wohl kaum als “Änderungsanliegen mit gemeinsamen Ziel” auffassen.
Außerdem - wo beim ersten Punkt ein fraktionsübergreifender Konsens besteht - ist der zweite doch höchst umstritten - und das Resultat kann man eigentlich nur “perfide” nennen - daran ändert auch die namentliche Abstimmung nach 2.Lesung nichts.
Daran ändert auch die namentliche Abstimmung nach der 2. Lesung nichts - denn Gesetzeskraft erreichen die Vorlagen erst durch die Schlussabstimmung - in der beide Themen wieder zu einem Paket zusammengepackt sind.
Und dann heißt es - der Änderung des IfSG hätten 4 von 5 Fraktionen zugestimmt - also alle außer der AfD - ein hervorragender Konsens…
… aber es ist genau diese Art von Scheinkonsens - die uns in allen Facetten der Coronakrise entgegentritt.
Und deshalb verstößt dieses Vorgehen vielleicht nicht gegen den Wortlaut des Grundgesetzes - jedoch gegen dessen Geist - weil es einfach eine Schweinere ist. Und eine “gebräuchliche” Schweinerei bleibt dennoch eine Schweinerei.
Da hätte ich mir von der Autorin doch etwas mehr Biss erwartet, als den lapidaren Hinweis auf Verfassungsmäßigkeit.
Das Posting wurde vom Benutzer editiert (17.09.2021 19:33).