Betrachtet man Verfassung und Gesetze, sieht man dass es keinen Fraktionszwang gibt. Im Gegenteil ist es verboten, Abgeordnete zu erpressen.
Es ist Vorauseilender Fraktionsgehorsam - und den kann man nicht abschaffen.
Betrachtet man Verfassung und Gesetze, sieht man dass es keinen Fraktionszwang gibt. Im Gegenteil ist es verboten, Abgeordnete zu erpressen.
Es ist Vorauseilender Fraktionsgehorsam - und den kann man nicht abschaffen.