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  • Haschpappi

mehr als 1000 Beiträge seit 10.07.2017

Früher galt ein Foto als Beweis

Interessant ist, dass die Bilder mit Urhebern benannt werden, obwohl rein rechtlich bei KI-Bildern Bedenken bestehen, ob sie hinsichtlich des Nutzers der KI vom Urheberrecht geschützt sind. Fraglich ist auch, ob durch die Bilder Rechte Dritter verletzt werden.

Diese Zeiten sind lange vorbei. Um 1907 wollten zwei Fotografen ein Foto des Toten Otto von Bismarck veröffentlichen; daher stammt das Recht am eigenen Bild*. Seit Jahrzehnten werden "unliebsame Personen" auf veröffentlichten Presse-Bildern einfach wergretuschiert.
Seit mehr als zwei Jahrzehnten können Fotos per PC bearbeitet und manipuliert werden.
Heutzutage können Video-Sequenzen mit Hilfe von KI so manipuliert werden, dass sie dem Betrachter falsche Tatsachen vorgaukeln; dazu eine manipulierte KI-generierte Tonspur mit "echte Stimmer" der betroffenen; Prominente "Frauen-Köpfe" werden nun - mittels KI - in Sex- Streifen eingearbeitet und sorgen im Internet für Empörung .

Spätesten jetzt müssen wir feststellen, dass sogar Video-Sequenzen manipulierbar sind und somit keinen Beweis darstellen - deshalb muss man immer die Möglichkeit eines "Fake" bei den gesehenen Bildern in Betracht ziehen.

*Recht am eigenen Bild (Deutschland)

https://de.m.wikipedia.org/wiki/Recht_am_eigenen_Bild_(Deutschland)

Das Posting wurde vom Benutzer editiert (18.06.2024 09:09).

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