Zur "Unabhängikeit der Justiz" mal der Hinweis, dass die deutschen Behörden keine europäischen Haftbefehle ausstellen dürfen, weil sie dem Justizministerium gegenüber Weisungsgebunden sind und damit nicht im EU-Sinne als unabhängig gelten. ;)
Zur "Unabhängikeit der Justiz" mal der Hinweis, dass die deutschen Behörden keine europäischen Haftbefehle ausstellen dürfen, weil sie dem Justizministerium gegenüber Weisungsgebunden sind und damit nicht im EU-Sinne als unabhängig gelten. ;)