Digiritter schrieb am 10.08.2022 10:54:
Wie erklärt man einem Normalbürger nun, dass die Turbine oder Turbinen nicht einfach so nach Russland geliefert werden können?
Selbst erfahrene Juristen brauchen ein paar Stunden oder gar Tage, um sich durch diesen Wust der Sanktionitis durchzukämpfen: https://www.wko.at/service/aussenwirtschaft/Aktueller_Stand_der_Sanktionen_gegen_Russland_und_die_Ukrai.html#heading_Technologie_Gueter
Aber versuchen wir: Ich weiß, daß der Kanadier was gestohlen hat und will es mir jetzt weiterverkaufen. Würde ich im das Zeug abkaufen, mache ich mich wegen Hehlerei strafbar. Ändert sich daran etwas, wenn ich es vom Deutschen abkaufe, der es wiederum vom Kanadier erhalten hat? Nein, Hehlerware bleibt Hehlerware.
Und so ist das mit der Sanktionitis genauso: Kanada darf die Turbine nicht an Rußland liefern. Einen Dritten zwischenzuschalten ändert nichts am Verbot der Transaktion. Und wer bewußt gegen Sanktionen verstößt, kann bestraft werden. Und Gazprom will nicht bestraft werden.
Abhilfe könnten von den Regierungen ausgestellte spezielle Genehmigungen sein. Die würden gegen Strafen immunisieren. Diese Genehmigungen gibt es offenbar nicht.
Es bringt also nix, wenn der Deutsche mir sagt, daß das Diebesgut abholbereit ist oder er es mir freundlicherweise sogar gratis zustellt: ich werde den Teufel tun und das Zeug auch nur anfassen, wenn er nicht gleichzeitig einen Eigentumsnachweis beilegt.