...unter dessen verantwortung die schwersten pogrome seit dem dritten
reich stattgefunden haben - hoyerswerda 1991, rostock 1992. von den
tausenden rechtsextremen angriffen und anschlägen in den 1990er
jahren gar nicht zu reden.
und dazu noch korrupt bis in den saumagen:
"Helmut Kohl hat eingeräumt, jahrelang Geld in Millionenhöhe
angenommen und dessen Überweisung auf Konten veranlasst zu haben, die
von den üblichen Konten der Bundesschatzmeisterei der Christlich
Demokratischen Union (CDU) getrennt waren. Über diese Gelder hat er
nach eigenem Gutdünken verfügt. Bislang verschweigt Kohl entgegen den
Vorschriften des Gesetzes über die politischen Parteien die Identität
der Spender. Das gegen ihn wegen des Verdachts der Untreue
eingeleitete staatsanwaltschaftliche Ermittlungsverfahren wurde nach
Zahlung einer Auflage in Höhe von 300 000 DM gemäß § 153 a StPO
eingestellt. Dies bedeutet aber keineswegs, dass die strafrechtlichen
Vorwürfe unbegründet waren. Es steht mittlerweile vielmehr fest, dass
der ehemalige Kanzler der Bundesrepublik Deutschland im Rahmen seiner
politischen Funktionen den Straftatbestand des § 266 StGB schuldhaft
verwirklicht hat. Aus schwer einsehbaren und vermittelbaren Gründen
hat die Justiz von der Eröffnung des Hauptverfahrens abgesehen."
http://www.bpb.de/publikationen/3Z2X0Y,0,0,Organisierte_Kriminalit%E4
t_und_Korruption.html#footer
aber klar, das rechte das alles vergessen möchten.
reich stattgefunden haben - hoyerswerda 1991, rostock 1992. von den
tausenden rechtsextremen angriffen und anschlägen in den 1990er
jahren gar nicht zu reden.
und dazu noch korrupt bis in den saumagen:
"Helmut Kohl hat eingeräumt, jahrelang Geld in Millionenhöhe
angenommen und dessen Überweisung auf Konten veranlasst zu haben, die
von den üblichen Konten der Bundesschatzmeisterei der Christlich
Demokratischen Union (CDU) getrennt waren. Über diese Gelder hat er
nach eigenem Gutdünken verfügt. Bislang verschweigt Kohl entgegen den
Vorschriften des Gesetzes über die politischen Parteien die Identität
der Spender. Das gegen ihn wegen des Verdachts der Untreue
eingeleitete staatsanwaltschaftliche Ermittlungsverfahren wurde nach
Zahlung einer Auflage in Höhe von 300 000 DM gemäß § 153 a StPO
eingestellt. Dies bedeutet aber keineswegs, dass die strafrechtlichen
Vorwürfe unbegründet waren. Es steht mittlerweile vielmehr fest, dass
der ehemalige Kanzler der Bundesrepublik Deutschland im Rahmen seiner
politischen Funktionen den Straftatbestand des § 266 StGB schuldhaft
verwirklicht hat. Aus schwer einsehbaren und vermittelbaren Gründen
hat die Justiz von der Eröffnung des Hauptverfahrens abgesehen."
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t_und_Korruption.html#footer
aber klar, das rechte das alles vergessen möchten.