Dabei bleibt ein Verbrechen immer noch ein Verbrechen, auch wenn es zum Staatsgeheimnis erklärt wird und die Nichtaufklärung durch verschiedene Regierungen tritt jegliche rechtstaatlichen Prinzipien mit Füßen.
Und ein Verbrechen wird als Verbrechen nur dann geahndet, wenn sich ein Ankläger findet.