Markus Schmidt schrieb am 11.06.2023 12:38:
Dabei bleibt ein Verbrechen immer noch ein Verbrechen, auch wenn es zum Staatsgeheimnis erklärt wird und die Nichtaufklärung durch verschiedene Regierungen tritt jegliche rechtstaatlichen Prinzipien mit Füßen.
Und ein Verbrechen wird als Verbrechen nur dann geahndet, wenn sich ein Ankläger findet.
Es gehört zu den zentralen rechtstaatlichen Prinzipien, dass eine Staatsanwaltschaft Ermittlungen zwingend aufnimmt bzw. anordnet, sobald sie Kenntnis von einem Verbrechen erlangt. Dazu ist nicht zwangsläufig eine Strafanzeige notwendig.