Bis jetzt schieben sie nur Akten.
Für Terrorverdacht ist die Beweislage zu dünn und das OLG hat die Anklageerhebung wegen dieses Punktes abgelehnt, der Rest sollte vors Landgericht gehen.
Dagegen wurde Beschwerde eingelegt die vom BGH entschieden werden muß.
Es bleibt (wenn der Terrorvorwurf nicht wieder auflebt) bei unerlaubten Besitz von Waffen und Munition (wobei die Wumme eigentlich ein Problem von Ösiland ist und hier nicht verhandelt werden dürfte) sowie die Köpenickiade (und da sind sie richtig sauer drüber, wenn der Staat etwas nicht abkann, dann daß man ihn vorführt).
Reales Strafmaß (aus der Glaskugel projiziert, wenn der Staat nicht beteiligt wäre) geschätzt 12-18 Monate auf Bewährung.