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  • Frieder

mehr als 1000 Beiträge seit 24.07.2000

Aufkündigung des Gesellschaftsvertrages

Wenn so deutlich an den Verfassungsregeln vorbeigearbeitet wird, ist immer exemplarischer wie der Gesellschaftsvertrag (Rouseau, nicht BGB) aufgekündigt wird.

Als ich um 1990 jung war, erlebten wir "spannende Zeiten" von Osteuropa ausgehend. Jetzt kann es uns von Westen einholen.

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