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  • Ammerländer

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Re: Aufkündigung des Gesellschaftsvertrages

Frieder schrieb am 27.03.2023 15:36:

Wenn so deutlich an den Verfassungsregeln vorbeigearbeitet wird, ...

In Deutschland stellt der Bundeskanzler die Vertrauensfrage, wenn er Bedenken hat, dass er ein Gesetz im Bundestag nicht durchbekommt.
In Frankreich ist es ähnlich. Nachdem das Gesetzt per Dekret erlassen wird, gibt es automatisch ein Misstrauensvotum im Parlament. (Die Regierung hat das Misstrauensvotum gewonnen.)
Ein etwas anderer Ablauf, aber im Prinzip das gleiche und beides verfassungskonform.

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