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  • Ralf45

mehr als 1000 Beiträge seit 05.05.2008

Impfpflicht für Kellner

Die Impffplicht besteht auch für Kellner, allgemein für alle Mitarbeiter im Gaststättengewerbe, die Kontakt mit Kunden haben. Für sie gelten auch dieselben Druckmittel wie Aussetzung des Gehalts.

Die Mitarbeiter können sich theoretisch alle 2 Tage auf ihre Kosten testen und das negative Testergebnis in ihren Impfass eintragen lassen.

Die rechtliche Situation ungeimpfter Mitarbeiter, seien sie Pflegekräfte oder Kellner, ist neu und ungeklärt.

Der Präsident der Konföderation kleiner und mittlerer Betriebe, François Asselin:

Il n'a pas droit au chômage, il n'a pas le droit de travailler ailleurs. Et vous êtes dans un temps suspendu. Une sorte de no man's land où, d'un côté, vous n'avez pas de sécurité économique, de l'autre côté, vous n'avez pas de sécurité juridique.

Übersetzung:

Er (der Angestellte) hat kein Recht auf Arbeitslosengeld, und er darf nicht woanders arbeiten. Sie sind in einem Schwebezustand, eine Art no man's land, wo sie einerseits keine wirtschaftliche und andererseits keine juristische Sicherheit haben.
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https://www.francetvinfo.fr/sante/maladie/coronavirus/pass-sanitaire/pass-sanitaire-la-suspension-du-salaire-des-non-vaccines-un-no-man-s-land-administratif-selon-la-cpme_4716413.html

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