Henko schrieb am 27.08.2021 05:17:
Übrigens bekommt auch ein Angestellter, der wegen eines fehlenden Gesundheitspasses von der Arbeit suspendiert wurde, kein Arbeitslosengeld, da der Arbeitsvertrag in Kraft bleibt.
Wie das denn?
Damit sollte man dann erst vors Arbeitsgericht, im Zweifel zum Verfassungsgericht.
Ein Arbeitsvertrag muss beidseitig erfüllt werden, um Bestand zu haben.
Der Arbeitgeber kann nicht seinen Mitarbeiter aussperren, um in Folge den Lohn zu verweigern.
Diese neue Situation liegt in einem rechtlichen Niemandsland.
Mit diesem Sanitätsgesetz streicht man den Leuten das Geld, aber da sie nicht entlassen sind, bekommen sie kein Arbeitslosengeld, sie sind "nur" sanktioniert. Das Gesetz hat eine Aufhebung des Arbeitsvertrages oder eine Entlassung auch nicht vorgesehen.
Und falls der Angestellte kündigt, um aus der Nummer rauszukommen, bekommt er auch kein Arbeitslosengeld, weil er gekündigt hat. Das ist so perfide und hinterhältig, da braucht man schon einen gewissen Charakter, um sich so etwas einfallen zu lassen.
"Vous êtes dans un temps suspendu, une sorte de no man's land", sans "sécurité économique" pour les salariés concernés, ni "sécurité juridique" pour les employeurs.
(François Asselin, président de la Confédération des petites et moyennes entreprises
Übersetzung:
Es ist so als halte die Zeit an, eine Art no man's land, weder "finanzielle Sicherheit" für die betroffenen Angestellten, noch "juristische Sicherheit" für die Arbeitgeber. (Arbeitgeberpräsident des Verbands kleiner und mittlerer Unternehmer, François Asselin)
Und ich füge hinzu: auch keine juristische Sicherheit für die betroffenen Angestellten.
Wer hat als Angestellter schon das Geld und die Zeit, sich durch diese unbewertete und unklare Situation hindurchzuklagen.
Quelle:
https://www.francetvinfo.fr/sante/maladie/coronavirus/pass-sanitaire/pass-sanitaire-la-suspension-du-salaire-des-non-vaccines-un-no-man-s-land-administratif-selon-la-cpme_4716413.html
Das Posting wurde vom Benutzer editiert (28.08.2021 04:26).