paletti-pareto schrieb am 06.05.2017 19:11:
Oh, dass da mal jemand einschreitet,
und sei es nur erstmal mit Gesetz und Strafandrohung in Frankreich,
das ist sowas von notwendig und zu begrüßen!
Hoffe sehr, dass auch solche Kanäle,
ähnlich wie Gewaltverherrlichung, Tabak- und Alkoholwerbung etc.
als Jugendgefährdend eingestuft werden,
und zwar: bald!
Rechtlich muss man die beiden Grundfälle unterscheiden, die im Artikel angesprochen wurden:
1. die Verherrlichung von bzw. Werbung für gesundheits- (oder gesellschafts-)schädliche Verhaltensweisen. – Politische motivierte und gesetzlich umgesetzte Maßnahmen zur Eindämmung dieser sind nach deutschen Recht legal, wenn sie mit widersprechenden Rechtsgütern abgewogen sind. Besonders betrifft das auch den Jugendschutz, da die Selbstbestimmungsfähigkeit von Kindern und Jugendlichen noch nicht als ausgereift betrachtet wird.
2. die Einschränkung des Selbstbestimmungsrechts von Menschen (also konkreten Einzelpersonen) und ihre Diskriminierung. – Das ist in Deutschland grundgesetzlich (und zwar ganz oben aufgehängt) nicht erlaubt. Es widerspricht unseren höchsten Grundwerten.
(Z. B. und insbesondere sind in D. Suizidversuche vollkommen legal (ebenso wie Selbstverletzungen jeder Art), und selbst die Unterstützung dazu ist es (!), obwohl es leider ein paar rechtliche Grauzonen gibt, die der Gesetzgeber stiefmütterlich, fahrlässig und unverschämterweise bestehen lässt, so dass kein Arzt oder Angehöriger sich zur Sterbehilfe traut, auch wenn es "objektiv" vernünftig wäre und eigentlich richtig und legal. Die Schweiz und Belgien sind da schon weiter, also aufgeklärter.)
– Bei Punkt 2 gibt also Frankreich elementare Grundrechte auf. – Das ist ein unverständiger und herber Schlag gegen die humanistischen Prinzipien und muss aus dieser Sicht als politisches und moralisches Armutszeugnis gewertet werden, wenn nicht gar schon als Übernahme faschistischer politischer Haltungen.