Wer sich der Gemeinschaftspflicht verweigert und als Infektionsschleuder meint, er habe das Recht andere anzustecken, Alte in den Tod zu treiben, der muß konsequent vom Gemeinschaftsleben ausgeschlossen werden.
Niemand hat das Recht die körperliche Unversehrtheit seiner Mitmenschen zu gefährten.
Deshalb Zutritt nur mit Gesundheitspaß.