Für Deutschland gilt:
Wer durch eine von der obersten Landesgesundheitsbehörde öffentlich empfohlene Schutzimpfung einen Impfschaden erlitten hat, erhält auf Antrag eine Versorgung vom Land. Näheres siehe Bundesversorgungsgesetz.
Für Frankreich, und darum geht es ja in dem Artikel, kann ich deine Frage nicht beantworten.