that.SelectedDude schrieb am 14. Februar 2016 16:04
> Aktuell ist Dublin III, und für die Behauptung des Rechtsbruchs wäre
> ein Beleg nötig, da Artikel 17 den Mitgliedsstaaten weitgehende
> Ermessensspielräume einräumt, wenn sie mehr für Flüchtlinge tun
> wollen als dem Abkommen nach mindestens gefordert.
Das ist nicht der entscheidende Punkt, den Verfassungsrechtler
bemängeln. Sondern, dass Merkel geltendes Recht ohne Beteiligung des
Bundestages ausgehebelt hat. Alleine das Haushaltsrecht des
Bundestages gebietet hier eine Abstimmung. Bis heute gibt es nicht
einmal eine saubere Kalkulation, geschweige denn einen
Nachtragshaushalt.
> Aktuell ist Dublin III, und für die Behauptung des Rechtsbruchs wäre
> ein Beleg nötig, da Artikel 17 den Mitgliedsstaaten weitgehende
> Ermessensspielräume einräumt, wenn sie mehr für Flüchtlinge tun
> wollen als dem Abkommen nach mindestens gefordert.
Das ist nicht der entscheidende Punkt, den Verfassungsrechtler
bemängeln. Sondern, dass Merkel geltendes Recht ohne Beteiligung des
Bundestages ausgehebelt hat. Alleine das Haushaltsrecht des
Bundestages gebietet hier eine Abstimmung. Bis heute gibt es nicht
einmal eine saubere Kalkulation, geschweige denn einen
Nachtragshaushalt.