Naturzucker schrieb am 14. Februar 2016 17:04
> that.SelectedDude schrieb am 14. Februar 2016 16:04
>
> > Aktuell ist Dublin III, und für die Behauptung des Rechtsbruchs wäre
> > ein Beleg nötig, da
>
> Das ist nicht der entscheidende Punkt, den Verfassungsrechtler
> bemängeln.
Der Punkt, auf den Du nun "fairerweise" ausweichst, hat mit Dublin
nichts zu tun. – Besteht Deine Behauptung, Deutschland hätte gegen
das Dublin-Abkommen verstoßen, trotzdem noch?
> Sondern, dass Merkel geltendes Recht ohne Beteiligung des
> Bundestages ausgehebelt hat. Alleine das Haushaltsrecht des
> Bundestages gebietet hier eine Abstimmung.
Auf diese Argumentation würde ich nicht setzen, weil die Rechtslage
da viel zu unkonkret ist. Aber Jedem das Seine.
> that.SelectedDude schrieb am 14. Februar 2016 16:04
>
> > Aktuell ist Dublin III, und für die Behauptung des Rechtsbruchs wäre
> > ein Beleg nötig, da
>
> Das ist nicht der entscheidende Punkt, den Verfassungsrechtler
> bemängeln.
Der Punkt, auf den Du nun "fairerweise" ausweichst, hat mit Dublin
nichts zu tun. – Besteht Deine Behauptung, Deutschland hätte gegen
das Dublin-Abkommen verstoßen, trotzdem noch?
> Sondern, dass Merkel geltendes Recht ohne Beteiligung des
> Bundestages ausgehebelt hat. Alleine das Haushaltsrecht des
> Bundestages gebietet hier eine Abstimmung.
Auf diese Argumentation würde ich nicht setzen, weil die Rechtslage
da viel zu unkonkret ist. Aber Jedem das Seine.