that.SelectedDude schrieb am 14. Februar 2016 21:34
> Besteht Deine Behauptung, Deutschland hätte gegen
> das Dublin-Abkommen verstoßen, trotzdem noch?
Ja. Artikel 17 ist als Ausnahme für Einzelfälle gedacht und nicht
dazu, das gesamte Abkommen auszuhebeln.
> Besteht Deine Behauptung, Deutschland hätte gegen
> das Dublin-Abkommen verstoßen, trotzdem noch?
Ja. Artikel 17 ist als Ausnahme für Einzelfälle gedacht und nicht
dazu, das gesamte Abkommen auszuhebeln.