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  • Naturzucker

mehr als 1000 Beiträge seit 06.03.2012

Re: Ja

that.SelectedDude schrieb am 14. Februar 2016 21:34

> Besteht Deine Behauptung, Deutschland hätte gegen
> das Dublin-Abkommen verstoßen, trotzdem noch?

Ja. Artikel 17 ist als Ausnahme für Einzelfälle gedacht und nicht
dazu, das gesamte Abkommen auszuhebeln.

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