In D zahlt ein mindestlohnabhängiger Single denselben Rundfunkbeitrag wie eine fünfköpfige Bonzenfamilie. Interessanterweise hat kein Gericht ein Problem in dieser unsozialen Gestaltung gesehen. Was sind schon 20 Euro im Monat denkt sich wohl der gut besoldete Richter.
Das einzige Argument gegen Steuerfinanzierung ist die dümmliche Behauptung, dass nur so die Unabhängigkeit des ÖR sichergestellt werden könne. Erstens sind ÖR und KEF sowieso nicht unabhängig, zweitens hätte der Staat im Konfliktfall genug Möglichkeiten, den Rundfunk auf Linie zu bringen.
Der ÖR muss auch hier über Steuern finanziert und auf ein gesundes Maß geschrumpft werden.