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  • Bernard Schmid (582e341d)

2 Beiträge seit 20.08.2023

Re: Re : vielen Dank für die Ergänzungen und Klarstellungen

Welche << Massen >> von Menschen jetzt, wo Sie explizit von afghanischen Frauen (die vor dem Regime der Taliban fliehen) sprechen? Wie viel afghanische Frauen schaffen es denn überhaupt bis in die EU? Bestimmt keine zwanzig Millionen, auch nicht einmal ein Prozent davon...

Im Übrigen bedeutet diese Rechtsprechung ja auch nur, dass die Tatsache, Frau unter den durch die Taliban geschaffenen Verhältnissen zu sein, als Verfolgung an und für sich anerkannt wird. Im individuellen Asylverfahren können dann ggf. auch, sofern sie vorliegen, Ausschlussgründe greifen:
- wenn jemand selbst Taliban-Aktivistin ist;
- falls jemand selbst Verbrechen im Herkunftsland beging, die unmittelbar in die Menschenrechte eingriffen (etwa als Kader/in des Vorgängerregimes);
- falls jemand schwere Straftaten beging.

Ansonsten wird die Anerkennung der Verfolgung als Tatsache unter den Taliban im Verfahren "asylrelevant" wirken.

Dies ist absolut begründet und richtig. Denkt man an das, was unter den Taliban passiert. Und egal, was irgendwelche PEGIDA-Fritzen dazu sagen mögen, ob die nun zum "Volk" gehören oder nicht: Darüber haben sie nicht zu bestimmen, weil es um bedrohte Menschen gehen, über die der (Teil-)"Volkswillen" der PEGiDA-Heinis nicht zu bestimmen hat, weil das Existenzrecht anderer Menschen der Mehrheitsentscheidung entzogen ist.

"Ungeprüft" ist da absolut gar nichts, jede Antragstellerin wird ein Asylverfahren durchlaufen müssen, denn den Asylstatus bekommt man nur nach einem Verfahren zugesprochen. Und wenn dann irgendeine Taliban-Kaderin ins Verfahren gelangten sollte und die dann abgelehnt wird, dann ist auch dagegen konkret nichts einzuwenden.

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vielen Dank für die Ergänzungen und Klarstellungen

Zuerst mal vielen Dank für diese ergänzenden Informationen und damit Klarstellung.
Es ist erkennbar, dass die tatsächliche Situation und Aussage diametral fast zu dem steht, was aus diesem dem Kontext entrissenem Satz steht.

Und er hat auch Recht: Der Rechtsstaat ist nicht der Hegemon! Das Volk bestimmt. Wir haben leider die Situation einer Bürokratur, in dem durch Veränderungen der Gesetze und Verordnungen eine Situation geschaffen wird, welche dem ausdrücklichen Willen der Bevölkerung widerspricht. Aber hier in D ist die Bürokratie mächtiger und selbst das Parlament beugt sich.

Jedoch, dann sollte man auch die Sache mal bis zum Ende durchdenken. Wenn der Rechtsstaat dem Hegemon, dem Willen des Volkes untergeordnet ist, wie sieht dann es auch mit dem Rechtsstaat der EU, welches gar kein Volk eigentlich hat? Wie kann es sein, dass deren Rechtsnormen die der Länder und der nationalen Hegemonen=Volk so entgegenlaufen?

Ich will hier nicht im Detail diese EU-National-Rechtsfragen darlegen. Das führt zu weit. Wer meint, dass das geltende Gesetz dem entspricht, was die Mehrheit will, kann das so nehmen. Es ist diesem Beitrag von TP aber zu entnehmen, dass eine deutliche Mehrheit bezüglich der Gewalt von Ausländern, dem Mißbrauch der Freiheiten und dem Umgang des Staats damit sehr negativ gegenüber steht. Dies dürfte auch für D gelten.
Wenn nun aber hier ein europäischer Gerichtshof entscheidet, dass >20 Millionen afghanische Frauen ungeprüft Asylrecht haben, dann ist das so ein Konflikt der Systeme Rechtsstaat und Bevölkerungswille.
Um nicht mißverstanden zu werden: Asyl ist ein wichtiger Beitrag und notwendig. Auch die Rechte von Frauen, der Kampf gegen Unrecht, das hat alles seinen Sinn. Aber ob die Lösung es ist, diese Menschen hier in Massen aufzunehmen, daran zweifle ich sehr, weil es eben nicht funtionieren kann aus vielfältigen Gründen (nicht zuletzt finanziell).

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