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  • Charcharoth

810 Beiträge seit 10.12.2008

Re: schwierig

BE NI schrieb am 28.08.2024 19:13:

Das Brief- Post- und Fernmeldegeheimnis schützt schriftliche Nachrichten, Nachrichten über das Internet oder über das Telefon. Auch der Inhalt von Paketen und Päckchen ist geschützt. In Artikel 10 des Grundgesetzes steht: (1) Das Briefgeheimnis sowie das Post- und Fernmeldegeheimnis sind unverletzlich.

Ja, aber es wird im analogen Raum genau protokolliert, wer wann an wen gesendet hat.

Sonnige Grüße
Charcharot

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