BE NI schrieb am 28.08.2024 19:13:
Das Brief- Post- und Fernmeldegeheimnis schützt schriftliche Nachrichten, Nachrichten über das Internet oder über das Telefon. Auch der Inhalt von Paketen und Päckchen ist geschützt. In Artikel 10 des Grundgesetzes steht: (1) Das Briefgeheimnis sowie das Post- und Fernmeldegeheimnis sind unverletzlich.
Ja, aber es wird im analogen Raum genau protokolliert, wer wann an wen gesendet hat.
Sonnige Grüße
Charcharot