BE NI schrieb am 29.08.24 17:01:
Das Brief- Post- und Fernmeldegeheimnis schützt schriftliche Nachrichten, Nachrichten über das Internet oder über das Telefon. Auch der Inhalt von Paketen und Päckchen ist geschützt. In Artikel 10 des Grundgesetzes steht: (1) Das Briefgeheimnis sowie das Post- und Fernmeldegeheimnis sind unverletzlich.
So unverletzlich, dass du dein Kokain getrost per Post aus Mexiko ins Land holen kannst.