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Avatar von Theophagus De Vill
  • Theophagus De Vill

196 Beiträge seit 28.02.2020

Re: Kein NATO Art. 5 Fall mehr,

Art und Umfang der Unterstützung nach Artikel 5 sind ja offen. Können Truppen sein oder ein aufmunterndes Lied der Armee-Kapelle.

Am wahrscheinlichsten wäre wohl Unterstützung bei der Luftabwehr.

Danke!
Exakt!
Die 'Beihilfe' kann Waffen- und Munitionslieferung umfassen, den Einsatz des eigenen Militärs, aber eben auch nur eine Schiffsladung Kondolenzkarten! Art. 5 ist kaum das Papier wert, das er verschmutzt. Ein typischer 'könnte-wenn-wollte" Artikel, nicht unüblich in solchen Verträgen. Keinerfalls etwas, warauf man seine Außenpolitik stützen sollte.

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