Theophagus De Vill schrieb am 21.03.24 00:52:
Art und Umfang der Unterstützung nach Artikel 5 sind ja offen. Können Truppen sein oder ein aufmunterndes Lied der Armee-Kapelle.
Am wahrscheinlichsten wäre wohl Unterstützung bei der Luftabwehr.
Danke!
Exakt!
Die 'Beihilfe' kann Waffen- und Munitionslieferung umfassen, den Einsatz des eigenen Militärs, aber eben auch nur eine Schiffsladung Kondolenzkarten! Art. 5 ist kaum das Papier wert, das er verschmutzt. Ein typischer 'könnte-wenn-wollte" Artikel, nicht unüblich in solchen Verträgen. Keinerfalls etwas, warauf man seine Außenpolitik stützen sollte.
Das hast du jetzt leider falsch verstanden - Deutsche Sprache, schwere Sprache.
Ich erkläre es nochmal für dich:
Die genannten Optionen sind nach Artikel 5 der UN Charta alle erlaubt. Es wird aber niemand verpflichtet, das zu tun. Das ist es was mit "könnte" gemeint war. Hast du das jetzt verstanden?