Ansicht umschalten
Avatar von Circular
  • Circular

mehr als 1000 Beiträge seit 23.10.2003

Dann trägt der Geschädigte die Kosten

Frangoforte schrieb am 26.10.2018 16:27:

Wer haftet da?
Der Staat? Eine Versicherung? Oder der Betreiber? Oder niemand?

Der Betreiber haftet nicht im Ausland. Bei Fessenheim hatte das damalige Badenwerk zwar einen Teil der Finanzierung übernommen, aber keine Anteile gezeichnet, sondern Strom bezogen. EnBW ist aus dem Vertrag ausgestiegen, weil man sich sonst hätte am Rückbau beteiligen müssen.

Das Posting wurde vom Benutzer editiert (26.10.2018 19:20).

Bewerten
- +
Ansicht umschalten