Gast (12115) schrieb am Heute, 08:43:
Sie sind nicht vom Fach:
Was sie dort sehen ist eine Einleitung, eine Präampel ohne eigenen Regelungsgehalt, die keine juristische Voraussetzung darstellt. Das ist eine ganz übliche und allseits anerkannte rechtstechnische Urkundengestaltung, wo der juristische Regelungsbereich weiter unten erfolgt.
Zweck einer Präambel (kommt nicht von Ampel):
Sie dient heutzutage der Darstellung von Motiven, Absichten und Zwecken ihrer Urheber und gibt den jeweiligen Basiskonsens wieder.
https://de.wikipedia.org/wiki/Pr%C3%A4ambel
Der Basiskonsens der Resolution ist also die territoriale Unversehrtheit der Ukraine.