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Re: Re: Re: Re: Re: Wichtig ist, die Ukraine zur Umsetzung der UN-Resolution UN-

Gast (12115) schrieb am 28.01.2022 09:15:

Eine Präampel ist kein Abkommen im Abkommen, aus dem Sie Ansprüche herleiten können.

Regelungsbereich von UN-2202 ist eine friedliche Lösung beschränkt auf die Kriegsgebiete Donezk und Lugansk.

Sie müssen nicht versuchen, sich irgendwas selbst ausdenken, was sie wo, wie, ohne Kenntnis einer Urkundengestaltung, entsprechend ihrer hier schon dargelegten Propagandaauffassung, ausdeuten. Das macht nicht einmal die Ukraine.

Tschuldigung, aber dass der ukrainische Staat z.B. die Kontrolle über die Grenzen wiedererhalten soll, steht nicht nur in der Präambel, sondern auch im zweiten Teil der Resolution. Das ist ja nunmal der Kernpunkt territorialer Integrität, dass man Kontrolle über die Grenzen des eigenen Staatsgebiets hat.

Russland könnte ja mal seinen Einfluss auf die Separatisten geltend machen (ich weiß, den streiten sie ab), um zu helfen, einige der Punkte umzusetzen. Sprich Abzug von Waffen, die Ermöglichung von Wahlen im Sinne von Minsk II, die Sicherstellung einer reibungslosen OSZE-Überwachung.

Russland hat aber im Grunde kein Interesse an der Beilegung des Konflikts, da dieser am Ende immer noch die beste Versicherung ist, um eine Annäherung der Ukraine an die Nato zu verhindern.

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