.. würde, anders als vielleicht in den 50ern und auch noch in den 90ern, jemand nicht einfach aufgrund aufgrund der äußerlich sichtbaren Geschlechtsmerkmale bei der Geburt unweigerlich als "weiblich" einstuft werden, wenn er männlicher Gonaden + XY-Chromosom aufweist - war früher aber oft gängige Praxis, samt "geschlechtsangleichende" chirurgische Eingriffe.
Dagegen, dass nämlich "einfach" "nicht klar zuordenbares ohne oder mit zu kleinem Penis"= "äußerlich weiblich" weiterhin gelten soll, wehren sich - vollkommen zu Recht! - XY-Intersexuelle - und Geschlechtsangleichungen bei Minderjährigen sind daher ja auch mittlerweile verboten.
Denn viele von denen fühlen sich im "geschlechtlich" zugeordneten Körper alles andere als wohl.
Das Posting wurde vom Benutzer editiert (02.08.2024 12:08).