Die Witwenrente müßte dahingegen reformiert werden, das nur die Rentenpunkte die während der Ehe gesammelt wurden auf die Witwenrente angerechnet werden können.
Denn auf die Rentenpunkten, die ausserhalb der Ehe angespart wurden, hat der Partner keinen Anspruch, siehe Versorgungsausgleich bei einer Scheidung.
Denn für die Lebensplanung vor der Ehe ist jeder Partner selbst verantwortlich.