FNF404 schrieb am 17. Juli 2006 2:16
> dagma schrieb am 16. Juli 2006 18:41
>
>[...]
> Noch größerer Blödsinn oder aber feministische Propaganda.
> Gegenbeispiel:
>
> "§ 1626a BGB (Elterliche Sorge bei nicht miteinander verheirateten
> Eltern)
>
> (1) Sind die Eltern bei der Geburt des Kindes nicht miteinander
> verheiratet, so steht ihnen die elterliche Sorge dann gemeinsam zu,
> wenn sie
>
> 1. erklären, daß sie die Sorge gemeinsam übernehmen wollen
> (Sorgeerklärungen) oder
> 2. einander heiraten.
>
> (2) Im übrigen hat die Mutter die elterliche Sorge."
>
> Völlig geschlechtsneutral oder Gleichberechtigung wie Feministen es
> sich vorstellen: Wenn die Mutter nicht will hat der Vater keine
> Rechte.
Mater semper certa est.
Wenn die Vaterschaft nicht feststeht, geht es wohl gar nicht anders.
Wenn die Vaterschaft von der Mutter bestritten wird, hilft nur ein
Vaterschaftstest. Wieviele solche Faelle gibt es in der Realitaet?
Wieviele Faelle gibt es, dass der Mann die Vaterschaft bestreitet und
sich vor den Unterhaltszahlungen druecken will?
Bitte auch mal realistisch bleiben.
> >
> > Wieviele Männer machen den Erziehungsurlaub oder sind Hausmann? Haben
> > *diese* Männer etwa Schwierigkeiten, das Kind im Zweifelsfall
> > zugesprochen zu bekommen?
> >
>
> Wie schon anderweitig erwähnt wird einem Vater auch wenn er all diese
> Kriterien erfüllt im Einklang mit deutschem Familienunrecht und sogar
> mit Billigung des Bundesverfassungsgerichts das Sorgerecht nicht
> zuerkannt.
Dann duerften fast nie Vaeter das Sorgerecht erhalten. Da kenne ich
aber sehr viele Ausnahmen von dieser Regel - auch bei schmutzigen
Scheidungen. Im Streitfall haengt es natuerlich auch von den
Anwaelten und den Aussagen der Kinder ab ...
> dagma schrieb am 16. Juli 2006 18:41
>
>[...]
> Noch größerer Blödsinn oder aber feministische Propaganda.
> Gegenbeispiel:
>
> "§ 1626a BGB (Elterliche Sorge bei nicht miteinander verheirateten
> Eltern)
>
> (1) Sind die Eltern bei der Geburt des Kindes nicht miteinander
> verheiratet, so steht ihnen die elterliche Sorge dann gemeinsam zu,
> wenn sie
>
> 1. erklären, daß sie die Sorge gemeinsam übernehmen wollen
> (Sorgeerklärungen) oder
> 2. einander heiraten.
>
> (2) Im übrigen hat die Mutter die elterliche Sorge."
>
> Völlig geschlechtsneutral oder Gleichberechtigung wie Feministen es
> sich vorstellen: Wenn die Mutter nicht will hat der Vater keine
> Rechte.
Mater semper certa est.
Wenn die Vaterschaft nicht feststeht, geht es wohl gar nicht anders.
Wenn die Vaterschaft von der Mutter bestritten wird, hilft nur ein
Vaterschaftstest. Wieviele solche Faelle gibt es in der Realitaet?
Wieviele Faelle gibt es, dass der Mann die Vaterschaft bestreitet und
sich vor den Unterhaltszahlungen druecken will?
Bitte auch mal realistisch bleiben.
> >
> > Wieviele Männer machen den Erziehungsurlaub oder sind Hausmann? Haben
> > *diese* Männer etwa Schwierigkeiten, das Kind im Zweifelsfall
> > zugesprochen zu bekommen?
> >
>
> Wie schon anderweitig erwähnt wird einem Vater auch wenn er all diese
> Kriterien erfüllt im Einklang mit deutschem Familienunrecht und sogar
> mit Billigung des Bundesverfassungsgerichts das Sorgerecht nicht
> zuerkannt.
Dann duerften fast nie Vaeter das Sorgerecht erhalten. Da kenne ich
aber sehr viele Ausnahmen von dieser Regel - auch bei schmutzigen
Scheidungen. Im Streitfall haengt es natuerlich auch von den
Anwaelten und den Aussagen der Kinder ab ...