agb01 schrieb am 17. Juli 2006 20:52
> >[...]
> > Noch größerer Blödsinn oder aber feministische Propaganda.
> > Gegenbeispiel:
> >
> > "§ 1626a BGB (Elterliche Sorge bei nicht miteinander verheirateten
> > Eltern)
> >
> > (1) Sind die Eltern bei der Geburt des Kindes nicht miteinander
> > verheiratet, so steht ihnen die elterliche Sorge dann gemeinsam zu,
> > wenn sie
> >
> > 1. erklären, daß sie die Sorge gemeinsam übernehmen wollen
> > (Sorgeerklärungen) oder
> > 2. einander heiraten.
> >
> > (2) Im übrigen hat die Mutter die elterliche Sorge."
> >
> > Völlig geschlechtsneutral oder Gleichberechtigung wie Feministen es
> > sich vorstellen: Wenn die Mutter nicht will hat der Vater keine
> > Rechte.
>
> Mater semper certa est.
> Wenn die Vaterschaft nicht feststeht, geht es wohl gar nicht anders.
> Wenn die Vaterschaft von der Mutter bestritten wird, hilft nur ein
> Vaterschaftstest. Wieviele solche Faelle gibt es in der Realitaet?
> Wieviele Faelle gibt es, dass der Mann die Vaterschaft bestreitet und
> sich vor den Unterhaltszahlungen druecken will?
> Bitte auch mal realistisch bleiben.
>
Aber gern bin ich realistisch! Aber was soll die unrealistische
Unterstellung die Vaterschaft stünde nicht fest?
Das zitierte Gesetz gilt ausdrücklich für den Fall, daß beide
Elternteile feststehen. Und es sieht für den Fall, daß die Mutter das
gemeinsame Sorgerecht (übrigens auch ohne Angabe von Gründen)
verweigert vor, daß sie das alleinige Sorgerecht erhält. Deine
Nebelbombe "Vater steht nicht fest" zieht hier nicht und die
Behauptung von dagma die Gesetze wären geschlechtsneutral formuliert
ist als zielgerichtete Propaganda zu bezeichnen.
Zu dem in diesem Zusammenhang belanglosen Gefasel von wegen "vor
Unterhaltszahlungen drücken" bzw. "Vaterschaftstest" zwei
Anmerkungen:
1. Der Prozentsatz unterhaltspflichtiger aber nicht zahlender Mütter
ist wesentlich höher als der von ebenso handelnden Vätern.
2. Bezeichnenderweise und weil die Gesetze ja so "geschlechtsneutral"
sind, kann eine Mutter (zumeist weiblichen Geschlechts) eine
Vaterschaftsfeststellung zu jedem Zeitpunkt an jedem beliebigen Mann
vornehmen lassen. Rechtliche Väter hingegen (zumeist männlichen
Geschlechts) müssen hohe Hürden überwinden, um beweisen zu dürfen,
daß sie nicht der Vater sind. Fatal für verheiratete Männer, die nach
deutschem Familienunrecht automatisch die Väter der Kinder der
Ehefrau sind, selbst wenn eine Trennung schon lange offiziell
vollzogen ist. Die haben so gut wie keine Möglichkeit rechtlich
nachzuweisen, daß sie nicht der Vater sind. Selbst ein negativer
DNA-Test wird von den Gerichten nicht als für eine
Vaterschaftsfestellungsklage notwendiger "Anfangsverdacht" anerkannt.
Das allgemein sogenannte "Schlampenschutzgesetz" der Frau Zynisch
(übrigens eine brilliante Wahl für die Besetzung der Rolle einer
skrupellosen Quotenfrau) wäre nur noch eine weitere Verschärfung der
Benachteiligung von Männern/Vätern.
Andererseits ist ein nichtehelicher Vater selbst wenn er die
Vaterschaftsurkunde schon lange unterschrieben hat erst rechtlich der
Vater, wenn die Mutter seiner Vaterschaftsanerkennung zugestimmt hat.
Beweisen lassen darf er seine Vaterschaft nach deutschem
Familienunrecht keinesfalls.
Wie realistisch ein solcher Fall ist? Ich hab die Vaterschaft ohne
Zustimmung der Mutter anerkannt und wollte nachweisen, daß ich der
Vater des Kindes bin. Warum? U.a. weil ich nicht nach ca 18 Jahren
damit konfrontiert werden wollte, daß der Mutter plötzlich einfällt
mich doch noch als Vater zu nennen. In diesem Fall hätte ich nämlich
auf einen Schlag den bis dahin aufgelaufenen Unterhalt zahlen müssen
(einen selbstbestimmten Vaterschaftstest ohne Wissen der Mutter hatte
ich natürlich schon gemacht und wußte, daß ich der Vater des Kindes
bin). Eine weitere der vielen Unverschämtheiten des deutschen
Familienunrechts, die einen wenn's ihn in der falschen Situation
trifft ruiniert.
> > >
> > > Wieviele Männer machen den Erziehungsurlaub oder sind Hausmann? Haben
> > > *diese* Männer etwa Schwierigkeiten, das Kind im Zweifelsfall
> > > zugesprochen zu bekommen?
> > >
> >
> > Wie schon anderweitig erwähnt wird einem Vater auch wenn er all diese
> > Kriterien erfüllt im Einklang mit deutschem Familienunrecht und sogar
> > mit Billigung des Bundesverfassungsgerichts das Sorgerecht nicht
> > zuerkannt.
>
> Dann duerften fast nie Vaeter das Sorgerecht erhalten. Da kenne ich
> aber sehr viele Ausnahmen von dieser Regel - auch bei schmutzigen
> Scheidungen. Im Streitfall haengt es natuerlich auch von den
> Anwaelten und den Aussagen der Kinder ab ...
Väter erhalten in strittigen Fällen auch so gut wie nie das
Sorgerecht. Um es ganz klar zu sagen: Als unverheirateter Vater hast
du bei einer konflikthaften Trennung überhaupt keine Chancen auf das
Sorgerecht (du mußt vielmehr froh sein wenn du das Kind alle paar
Wochen mal sehen darfst), als verheirateter Vater minimalste wenn du
der Mutter wiederholte schwere Straftaten nachweisen kannst.
Eine Mutter, die es darauf anlegt und sich nichts zu Schulden kommen
lassen hat (wobei selbst Mord an einem Kind nicht das Sorgerecht an
den anderen Kindern in Frage stellt wie man letztens an der
Kindsmörderin von Mölln sehen konnte) erhält immer das alleinige
Sorgerecht über die Kinder (und natürlich noch Unterhaltansprüche für
sich - was einer Kompromisbereitschaft im Sinne der Kinder natürlich
nicht wirklich dient). Sogar wenn der Vater sich vorher hauptsächlich
um die Kinder gekümmert hat.
Wie das erwähnte BVerfG-Urteil von Anfang 2003 klarstellt durchaus im
Einvernehmen mit dem was hierzulande als "Recht" gilt, allerdings im
Konflikt stehend zu internationalem Menschenrecht, wie der
Europäische Gerichtshof für Menschenrechte schon mehrfach bestätigt
hat.
Bevor ich das durch eigenes Erleben erfahren mußte, habe ich auch
noch an so was wie einen Rechtsstaat geglaubt.
Um aber dagmas Frage: "Haben *diese* Männer etwa Schwierigkeiten, das
Kind im Zweifelsfall zugesprochen zu bekommen?" nochmals zu
beantworten:
Ja, auch diese Männer haben erhebliche Schwierigkeiten "das Kind im
Zweifelsfall zugesprochen zu bekommen" (schon die Wortwahl ist
verräterisch).
Madame verbreitet hier aus anscheinend ideologischen Gründen und
wider besseren Wissens (angeblich hat sie sich ja ausführlich
informiert) die Unwahrheit.
Abschließend mein Rat an alle männlichen Foristen: Informiert Euch
genau über die Gesetzeslage, schaut Euch die Frau mit der ihr gerade
eine Beziehung führt genau an. Jeder sollte dann zu dem Schluß
kommen, daß die Samenleiter schnell zu durchschneiden sind -und
heutzutage auch relativ sicher wieder zusammenzuflicken. Bei
eventuellen und jedenfalls unangebrachten Schuldgefühlen gegenüber
der jeweiligen Frau empfehle ich mal unter Brigitte.de nach der
Diskussion "Darf ich ihn durch 'vergessen' der Pille zu seinem Glück
zwingen" zu suchen.
Allerdings schützt auch das Durchtrennen der Sammenleiter nicht
unbedingt, wie der Fall des Mannes beweist, der vorher noch ein paar
Sammenproben abgegeben hatte, um gegebenenfalls doch noch ein Kind
zeugen zu können. Seine Partnerin besorgte sich illegal diese Proben
und ließ sich damit gegen seinen ausdrücklichen Willen befruchten.
Als biologischer Vater zahlt er nun für Kind und Frau. Soweit ich
mich erinnere ereignete sich dieser Fall in England. Aber eine
derartige Perversität ist auch im deutschen Familienunrecht durchaus
denkbar.
> >[...]
> > Noch größerer Blödsinn oder aber feministische Propaganda.
> > Gegenbeispiel:
> >
> > "§ 1626a BGB (Elterliche Sorge bei nicht miteinander verheirateten
> > Eltern)
> >
> > (1) Sind die Eltern bei der Geburt des Kindes nicht miteinander
> > verheiratet, so steht ihnen die elterliche Sorge dann gemeinsam zu,
> > wenn sie
> >
> > 1. erklären, daß sie die Sorge gemeinsam übernehmen wollen
> > (Sorgeerklärungen) oder
> > 2. einander heiraten.
> >
> > (2) Im übrigen hat die Mutter die elterliche Sorge."
> >
> > Völlig geschlechtsneutral oder Gleichberechtigung wie Feministen es
> > sich vorstellen: Wenn die Mutter nicht will hat der Vater keine
> > Rechte.
>
> Mater semper certa est.
> Wenn die Vaterschaft nicht feststeht, geht es wohl gar nicht anders.
> Wenn die Vaterschaft von der Mutter bestritten wird, hilft nur ein
> Vaterschaftstest. Wieviele solche Faelle gibt es in der Realitaet?
> Wieviele Faelle gibt es, dass der Mann die Vaterschaft bestreitet und
> sich vor den Unterhaltszahlungen druecken will?
> Bitte auch mal realistisch bleiben.
>
Aber gern bin ich realistisch! Aber was soll die unrealistische
Unterstellung die Vaterschaft stünde nicht fest?
Das zitierte Gesetz gilt ausdrücklich für den Fall, daß beide
Elternteile feststehen. Und es sieht für den Fall, daß die Mutter das
gemeinsame Sorgerecht (übrigens auch ohne Angabe von Gründen)
verweigert vor, daß sie das alleinige Sorgerecht erhält. Deine
Nebelbombe "Vater steht nicht fest" zieht hier nicht und die
Behauptung von dagma die Gesetze wären geschlechtsneutral formuliert
ist als zielgerichtete Propaganda zu bezeichnen.
Zu dem in diesem Zusammenhang belanglosen Gefasel von wegen "vor
Unterhaltszahlungen drücken" bzw. "Vaterschaftstest" zwei
Anmerkungen:
1. Der Prozentsatz unterhaltspflichtiger aber nicht zahlender Mütter
ist wesentlich höher als der von ebenso handelnden Vätern.
2. Bezeichnenderweise und weil die Gesetze ja so "geschlechtsneutral"
sind, kann eine Mutter (zumeist weiblichen Geschlechts) eine
Vaterschaftsfeststellung zu jedem Zeitpunkt an jedem beliebigen Mann
vornehmen lassen. Rechtliche Väter hingegen (zumeist männlichen
Geschlechts) müssen hohe Hürden überwinden, um beweisen zu dürfen,
daß sie nicht der Vater sind. Fatal für verheiratete Männer, die nach
deutschem Familienunrecht automatisch die Väter der Kinder der
Ehefrau sind, selbst wenn eine Trennung schon lange offiziell
vollzogen ist. Die haben so gut wie keine Möglichkeit rechtlich
nachzuweisen, daß sie nicht der Vater sind. Selbst ein negativer
DNA-Test wird von den Gerichten nicht als für eine
Vaterschaftsfestellungsklage notwendiger "Anfangsverdacht" anerkannt.
Das allgemein sogenannte "Schlampenschutzgesetz" der Frau Zynisch
(übrigens eine brilliante Wahl für die Besetzung der Rolle einer
skrupellosen Quotenfrau) wäre nur noch eine weitere Verschärfung der
Benachteiligung von Männern/Vätern.
Andererseits ist ein nichtehelicher Vater selbst wenn er die
Vaterschaftsurkunde schon lange unterschrieben hat erst rechtlich der
Vater, wenn die Mutter seiner Vaterschaftsanerkennung zugestimmt hat.
Beweisen lassen darf er seine Vaterschaft nach deutschem
Familienunrecht keinesfalls.
Wie realistisch ein solcher Fall ist? Ich hab die Vaterschaft ohne
Zustimmung der Mutter anerkannt und wollte nachweisen, daß ich der
Vater des Kindes bin. Warum? U.a. weil ich nicht nach ca 18 Jahren
damit konfrontiert werden wollte, daß der Mutter plötzlich einfällt
mich doch noch als Vater zu nennen. In diesem Fall hätte ich nämlich
auf einen Schlag den bis dahin aufgelaufenen Unterhalt zahlen müssen
(einen selbstbestimmten Vaterschaftstest ohne Wissen der Mutter hatte
ich natürlich schon gemacht und wußte, daß ich der Vater des Kindes
bin). Eine weitere der vielen Unverschämtheiten des deutschen
Familienunrechts, die einen wenn's ihn in der falschen Situation
trifft ruiniert.
> > >
> > > Wieviele Männer machen den Erziehungsurlaub oder sind Hausmann? Haben
> > > *diese* Männer etwa Schwierigkeiten, das Kind im Zweifelsfall
> > > zugesprochen zu bekommen?
> > >
> >
> > Wie schon anderweitig erwähnt wird einem Vater auch wenn er all diese
> > Kriterien erfüllt im Einklang mit deutschem Familienunrecht und sogar
> > mit Billigung des Bundesverfassungsgerichts das Sorgerecht nicht
> > zuerkannt.
>
> Dann duerften fast nie Vaeter das Sorgerecht erhalten. Da kenne ich
> aber sehr viele Ausnahmen von dieser Regel - auch bei schmutzigen
> Scheidungen. Im Streitfall haengt es natuerlich auch von den
> Anwaelten und den Aussagen der Kinder ab ...
Väter erhalten in strittigen Fällen auch so gut wie nie das
Sorgerecht. Um es ganz klar zu sagen: Als unverheirateter Vater hast
du bei einer konflikthaften Trennung überhaupt keine Chancen auf das
Sorgerecht (du mußt vielmehr froh sein wenn du das Kind alle paar
Wochen mal sehen darfst), als verheirateter Vater minimalste wenn du
der Mutter wiederholte schwere Straftaten nachweisen kannst.
Eine Mutter, die es darauf anlegt und sich nichts zu Schulden kommen
lassen hat (wobei selbst Mord an einem Kind nicht das Sorgerecht an
den anderen Kindern in Frage stellt wie man letztens an der
Kindsmörderin von Mölln sehen konnte) erhält immer das alleinige
Sorgerecht über die Kinder (und natürlich noch Unterhaltansprüche für
sich - was einer Kompromisbereitschaft im Sinne der Kinder natürlich
nicht wirklich dient). Sogar wenn der Vater sich vorher hauptsächlich
um die Kinder gekümmert hat.
Wie das erwähnte BVerfG-Urteil von Anfang 2003 klarstellt durchaus im
Einvernehmen mit dem was hierzulande als "Recht" gilt, allerdings im
Konflikt stehend zu internationalem Menschenrecht, wie der
Europäische Gerichtshof für Menschenrechte schon mehrfach bestätigt
hat.
Bevor ich das durch eigenes Erleben erfahren mußte, habe ich auch
noch an so was wie einen Rechtsstaat geglaubt.
Um aber dagmas Frage: "Haben *diese* Männer etwa Schwierigkeiten, das
Kind im Zweifelsfall zugesprochen zu bekommen?" nochmals zu
beantworten:
Ja, auch diese Männer haben erhebliche Schwierigkeiten "das Kind im
Zweifelsfall zugesprochen zu bekommen" (schon die Wortwahl ist
verräterisch).
Madame verbreitet hier aus anscheinend ideologischen Gründen und
wider besseren Wissens (angeblich hat sie sich ja ausführlich
informiert) die Unwahrheit.
Abschließend mein Rat an alle männlichen Foristen: Informiert Euch
genau über die Gesetzeslage, schaut Euch die Frau mit der ihr gerade
eine Beziehung führt genau an. Jeder sollte dann zu dem Schluß
kommen, daß die Samenleiter schnell zu durchschneiden sind -und
heutzutage auch relativ sicher wieder zusammenzuflicken. Bei
eventuellen und jedenfalls unangebrachten Schuldgefühlen gegenüber
der jeweiligen Frau empfehle ich mal unter Brigitte.de nach der
Diskussion "Darf ich ihn durch 'vergessen' der Pille zu seinem Glück
zwingen" zu suchen.
Allerdings schützt auch das Durchtrennen der Sammenleiter nicht
unbedingt, wie der Fall des Mannes beweist, der vorher noch ein paar
Sammenproben abgegeben hatte, um gegebenenfalls doch noch ein Kind
zeugen zu können. Seine Partnerin besorgte sich illegal diese Proben
und ließ sich damit gegen seinen ausdrücklichen Willen befruchten.
Als biologischer Vater zahlt er nun für Kind und Frau. Soweit ich
mich erinnere ereignete sich dieser Fall in England. Aber eine
derartige Perversität ist auch im deutschen Familienunrecht durchaus
denkbar.