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  • FNF404

600 Beiträge seit 27.03.2001

Und noch mehr Fehlinformationen (Lügen) von dagma:

dagma schrieb am 16. Juli 2006 18:41

> HerrDerSchatten schrieb am 16. Juli 2006 18:30

> > sind *sehr* gering...darin liegt die Diskriminierung.

> Nein, das liegt an der hier leider üblichen Rollenverteilung mit
> Mutti und Hausfrau und einem "Ernährer". Wer sich um das Kind
> kümmert, bekommt das Sorgerecht.

Falsch! Wenn die Mutter keine allzu heftigen Straftaten begangen hat,
bekommt sie das Sorgerecht.

> Wer mehr verdient, muss zahlen.

Blödsinn. Bei wem das Kind häufiger schläft bekommt den Unterhalt!

> Das Gesetzt gilt unabhängig vom Geschlecht der Beteiligten.

Noch größerer Blödsinn oder aber feministische Propaganda.
Gegenbeispiel:

"§ 1626a BGB (Elterliche Sorge bei nicht miteinander verheirateten
Eltern)

(1) Sind die Eltern bei der Geburt des Kindes nicht miteinander
verheiratet, so steht ihnen die elterliche Sorge dann gemeinsam zu,
wenn sie

      1. erklären, daß sie die Sorge gemeinsam übernehmen wollen
(Sorgeerklärungen) oder
      2. einander heiraten.

(2) Im übrigen hat die Mutter die elterliche Sorge."

Völlig geschlechtsneutral oder Gleichberechtigung wie Feministen es
sich vorstellen: Wenn die Mutter nicht will hat der Vater keine
Rechte.


> Wieviele Männer machen den Erziehungsurlaub oder sind Hausmann? Haben
> *diese* Männer etwa Schwierigkeiten, das Kind im Zweifelsfall
> zugesprochen zu bekommen?


Wie schon anderweitig erwähnt wird einem Vater auch wenn er all diese
Kriterien erfüllt im Einklang mit deutschem Familienunrecht und sogar
mit Billigung des Bundesverfassungsgerichts das Sorgerecht nicht
zuerkannt.

Hast Du außer dir bzw. deinem Weltbild dienenden Unwahrheiten sonst
noch was zu bieten?

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