Der Kaiser-Wilhelm-Kanal ist seit 1919 internationale Wasserstraße (VvV, Art. 380ff).
Der Ärmelkanal fällt unter Art 35ff UNCLOS.
Belt und Öresund sind seit 1857 (Kopenhagener Konvention ) internationale Wasserstraßen.
Da darf überall jeder durchfahren, der will.
Das Posting wurde vom Benutzer editiert (08.08.2021 15:34).