Der Kaiser-Wilhelm-Kanal wurde im Versailler Abkommen zur internationalen Wasserstraße erklärt, ähnlich wie der Bosporus im Vertrag von Montreux.
Artikel 380ff
Der Kaiser-Wilhelm-Kanal wurde im Versailler Abkommen zur internationalen Wasserstraße erklärt, ähnlich wie der Bosporus im Vertrag von Montreux.
Artikel 380ff